Stadtrat Bernd Laubisch zur Situation der Wettbüros in Ludwigshafen

Veröffentlicht am 18.05.2010 in Kommunales

Die Ampel steht nun endlich zwischen Gelb und Rot. Nach einem neuen richterlichen Spruch, ist es nun für unsere Verwaltung möglich zu handeln. Zwar hatte bereits die ADD uns grünes Licht gegeben, die Wettbüros zu schließen, dies scheiterte aber an bestehenden Gesetzen. Somit waren der Stadtverwaltung teilweise die Hände gebunden.
Nach dem neuesten Urteil, welches sich auf den Bestandsschutz genehmigter Geschäfte bezieht, haben wir nun Mittel in der Hand, welche uns wesentlich mehr Handlungsfreiheiten erlaubt.

Im Klartext: Geschäftsräume, welche z.B. als Ladengeschäft genehmigt waren, müssen bei einer Neuverpachtung wieder dem ursprünglichem Verwendungszweck zugeführt werden. Zwar kann man eine Bäckerei in eine Metzgerei umwandeln, nicht aber in ein Wettbüro. Bei dem erstgenannten Beispiel bleibt der Ursprungszweck bestehen Ware zu verkaufen.
Dies erfüllt natürlich ein Wettbüro nicht.
Endlich kann unsere Verwaltung etwas tun. Stadträte, Ortvorsteher und Ortsbeiräte begrüßen die positive Entwicklung und fordern nun die Verwaltung auf, schnell zu handeln.

Bernd Laubisch,
Stadtrat u. stellv. Ortsvorsteher "Südl. Innenstadt"

 

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